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Governance von Bodeneigentum

Spezifische Eigentumskulturen und -regime an Grund und Boden finden ihre Konkretion in Institutionen und Professionen, die sich mit der Administration von Bodeneigentum beschäftigen: Geodäten, Kataster- und Grundbuchbeamte, Notare und Rechtsanwälte. Diese geben den Rahmen vor, in dem ländliche Akteure Erwartungen entwickeln und Entscheidungen treffen.

Bodeneigentum in der Governance von Institutionen und Professionen

Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein stellten im östlichen Europa der ländlicher Raum und die Landwirtschaft den Sektor dar, in dem sich entschied, ob weitreichende Modernisierungspolitiken durchschlagende Erfolge zeitigten oder nicht. Maßgeblich für Investitionsentscheidungen privater wie staatlicher Akteure waren und sind Kenntnisse über die Güte und Erstreckung von Bodenparzellen, über die Eigentumsverhältnisse sowie die Modalitäten von Kauf und Verpachtung von Boden. Die sich mit der Administration von Bodeneigentum befassenden Institutionen und Professionen schufen einen Rahmen, in dem ländliche Akteure eine spezifische Eigentumskultur entwickelten. Die mangelhafte Performanz in der Administration von Bodeneigentum in weiten Teilen des östlichen Europa eröffnete bäuerlichen Akteuren – sei es als Kleinbauern im langen 19. Jahrhundert oder als Kollektivbauern im Staatssozialismus – erhebliche Spielräume, um sich staatlichen Zumutungen, wie Besteuerung, Zwangsabgaben usw. zu entziehen.

Das Vorhaben wurde im Rahmen des Themenbereichs »Rechtskulturen« bearbeitet.

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